Rauchwarnmelder nach § 13 Abs. 5 HBO
Nach Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) vom
20. Juni 2005 (GVBl. I S. 434) „müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer
sowie Flure, über die Rettungswege führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder
haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.“
Die Handlungsempfehlung zur HBO (HE-HBO) enthält dazu folgende Erläuterungen
13.5.1 Die in Satz 1 enthaltene Pflicht, in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer
sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit jeweils mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten, ist durch das Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung vom 20.06.05
(GVBl. I S. 434) neu geregelt worden.
13.5.2 Rauchwarnmelder sind Bauprodukte. Für Einbau, Betrieb und Instandsetzung
von Rauchwarnmeldern wird auf die DIN 14676* (Ausgabe März 2003)** als nationale Anwendungsnorm hingewiesen. Die technischen Anforderungen sind inzwischen in DIN EN 14604* (Fassung Oktober 2005)***
geregelt. Danach werden erst in der Zukunft Rauchwarnmelder mit dem CE-Zeichen in den Handel kommen.
13.5.3 Nach Satz 3 sind bestehende Wohnungen bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Es ist auf den tatsächlichen Bestand abzustellen. Es kann davon ausgegangen werden, dass Gebäude am
24.06.05 – dem Datum des In-Kraft-treten der Gesetzesänderung - bestanden haben, wenn die Fertig-stellungsanzeige (§ 74 Abs. 1 Satz 1) bei der Bauauf- sichtsbehörde bis zu diesem Zeitpunkt
eingegangen war. Auch wenn wegen der Übergang- sregelung Wohnungen erst bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten sind, wird gleichwohl eine vorherige Nachrüstung empfohlen. Weitere
Informationen: Auf die Aktion „Rauchzeichen setzen“ in NRW wird hingewiesen; näheres dazu unter www.rrl-insiders.de.
Über die bundesweite Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ informiert www.rauchmelder-lebensretter.de.